KfW-Förderung Effizienzhaus 40 mit QNG 2026: Schritt-für-Schritt zur Förderzusage

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Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Autor: Ever Energy Home – Massivhausbauer in Berlin-Brandenburg seit 2012

Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) gewährt 2026 zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit – wenn Ihr Neubau den Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel erreicht. Dieser Leitfaden zeigt den Antragsweg, Fallstricke und Kombinationsmöglichkeiten.


Das Wichtigste in 30 Sekunden:
– KfW 297 (ohne Einkommensgrenze) & KfW 298 (mit Einkommensgrenze, zinsgünstiger)
– Förderkredit bis 150.000 € pro WE bei EH40 mit QNG
– Pflicht: Energie-Effizienz-Experte (EEE) aus der dena-Liste
– Antrag VOR Vorhabensbeginn (Baubeginn oder notarielle Beurkundung)
– Kombinierbar mit §7b AfA – doppelter Hebel für Kapitalanleger


KfW 297 vs. KfW 298: Wo ist der Unterschied?

KfW 297 gilt für alle Bauherren ohne Einkommensgrenze. Zinsvergünstigung ca. 2–3 Prozentpunkte unter Marktniveau (Stand April 2026), Kreditsumme bis 100.000 € pro WE (EH40), bis 150.000 € für QNG-zertifizierte Objekte.

KfW 298 ist einkommensabhängig und richtet sich an Familien mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 € plus 10.000 € pro Kind. Zinsvorteil deutlich höher, Kreditsumme ebenfalls bis 150.000 €.

Beide Programme schließen sich gegenseitig aus – entweder/oder, keine Kombination. Wer die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, wählt in der Regel 298.

Was bedeutet „Effizienzhaus 40 mit QNG“?

Effizienzhaus 40 (EH40): Das Haus darf maximal 40 % der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbrauchen. Wärmedämmung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpe und Photovoltaik sind die Standard-Komponenten.

QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): Zusätzliches Siegel des Bundesministeriums. Anforderungen: geringe Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, Schadstoffarmut, Rückbaubarkeit, soziokulturelle Qualität. QNG PLUS und QNG PREMIUM sind die beiden Stufen – für KfW-Förderung genügt „QNG PLUS“.

Der Antragsweg in 7 Schritten

  1. EEE beauftragen (Energie-Effizienz-Experte aus der dena-Liste). Erstellt BEG-Bestätigung vor Vorhabensbeginn.
  2. Bauvertrag vorbereiten, aber noch nicht unterzeichnen.
  3. Finanzierungspartner wählen (Hausbank oder Online-Baufinanzierer).
  4. Antrag bei der Hausbank stellen – diese leitet an die KfW weiter.
  5. Förderzusage abwarten – erst dann Bauvertrag unterzeichnen.
  6. Bau umsetzen, Dokumentation pflegen.
  7. Nachweis nach Fertigstellung durch den EEE (QNG-Zertifizierung, Messprotokolle).

Achtung: Vorhabensbeginn vor Förderzusage = Förderausschluss. Dazu zählt schon die notarielle Beurkundung des Bauvertrags.

Kombinationsmöglichkeiten

KfW + §7b AfA: Bei Vermietung kombinierbar. Die KfW ist Finanzierung, §7b ist steuerliche Abschreibung. Details im Fachartikel Neubau als Kapitalanlage 2026.

KfW + Landesförderung Brandenburg/Berlin: In einzelnen Programmen kombinierbar, oft aber mit Konkurrenzausschluss. Hier hilft die individuelle Beratung.

KfW + BAFA (Heizungsoptimierung): Bei Neubauten irrelevant, bei Sanierung kombinierbar.

Beispielrechnung: Ein EH40 QNG in Brieselang

Ausgangswerte: 140 qm Wohnfläche, Herstellungskosten 480.000 € (Brandenburger Mittellage). EH40 QNG PLUS zertifiziert.

  • KfW 297 Kredit: 150.000 €
  • Marktzins Baufinanzierung (Stand April 2026, 10 Jahre fest): ca. 3,9 %
  • KfW-Zins 297 (10 Jahre fest): ca. 1,8 %
  • Zinsvorteil: ca. 2,1 Prozentpunkte
  • Ersparnis über 10 Jahre bei 150.000 €: ca. 31.500 € Zinsersparnis

Bei Vermietung zusätzlich §7b-Sonderabschreibung (siehe Kapitalanlage-Artikel): ca. 23.000 € p. a. §7b in den ersten 4 Jahren plus 5 % degressiv nach §7 Abs. 5a EStG. Insgesamt rund 38 % der Bemessungsgrundlage in den ersten vier Jahren abschreibbar.

Praxisbeispiel: Vollständiger Antrag mit Zeitachse

Ein typischer KfW-297-Antrag in Brandenburg läuft 2025/26 wie folgt ab:

Monat Schritt
01 EEE aus dena-Liste auswählen, Energiekonzept beauftragen
02 Hausbank kontaktieren, Konditionen vergleichen
03 Bauvertragsentwurf, EEE erstellt BEG-Bestätigung „vor Vorhabensbeginn“
04 Antrag bei Hausbank, Weiterleitung an KfW
05 Förderzusage KfW
06 Bauvertrag unterzeichnen, Notartermin
07–08 Bauantrag bei Bauamt, Zwischenbescheinigung KfW
09 Baubeginn
18–20 Fertigstellung, Schlussabnahme, EEE-Abschlussbericht, QNG-Zertifizierung
21 Schlussbestätigung an KfW, Auszahlung Tranche/Endabrechnung

Wichtig: Auch der notarielle Grundstückskauf zählt nicht als „Vorhabensbeginn“ – ausschließlich der Bauvertragsabschluss bzw. Baubeginn. Dadurch lassen sich Grundstückserwerb und KfW-Antrag zeitlich entkoppeln.

Häufige Fehler

Antrag zu spät: Vorhabensbeginn vor Förderzusage = Ausschluss. Bauvertrag nie vor KfW-Zusage unterzeichnen.

EEE nicht aus dena-Liste: Nur gelistete Experten dürfen BEG-Bestätigungen ausstellen.

QNG-Siegel fehlt: Ohne QNG kein Klimabonus-Kredit. Der Zertifizierungsweg muss von Anfang an eingeplant werden.

Nachweise unvollständig: Nach Fertigstellung sind Prüfberichte, Messprotokolle und Zertifikate Pflicht.

Sicherheitstechnik im EH40-Neubau

Alarmanlage und Smart Home sind nicht KfW-förderfähig, aber Bestandteil der Herstellungskosten und damit steuerlich relevant. Ever Energy Home integriert die Funk-Alarmanlage inklusive Aufschaltung auf die Stadtritter Leitstelle standardmäßig in Neubauten. Eine umfassende Sicherheitsplanung mit RC2-Türen, Smart-Lock und Vermieter-Pflichten findet sich im Stadtritter-Beitrag Einbruchschutz im Neubau 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann KfW 297 beantragen?
Alle Bauherren in Deutschland, keine Einkommensgrenze. Förderkredit bis 150.000 € pro WE bei EH40 QNG.

Was kostet ein EEE?
In der Regel 2.500–4.500 € für Planung, Bestätigung und Abnahme eines EFH.

Ist QNG zwingend?
Für den vollen Förderkreditrahmen (150.000 €) ja. Ohne QNG nur reduzierter Rahmen.

Was ist mit dem alten KfW 40 ohne QNG?
Das Standard-40-Programm wurde 2023 eingestellt. Aktuell nur noch mit QNG förderfähig.

Kann ich KfW mit §7b kombinieren?
Ja, bei Vermietung. KfW ist Kredit, §7b ist steuerliche Abschreibung – keine Kollision.

Muss die Sicherheitstechnik im Antrag stehen?
Nein. Sie ist nicht KfW-förderfähig, aber Bestandteil der Herstellungskosten (steuerlich relevant).


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