Zinsentwicklungen und Immobilienfinanzierung in Deutschland
In der Zeitspanne von 2022 bis 2023 hat die Zinsentwicklung für Immobilienkredite in Deutschland eine bemerkenswerte Dynamik erlebt, die von verschiedenen wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst wurde. Im August 2023 betrug die durchschnittliche Darlehenssumme, die Immobilienkäufer aufnahmen, rund 288.000 Euro. Zudem wurde festgestellt, dass mit den gestiegenen Baufinanzierungszinsen die finanziellen Spielräume der Verbraucher bei der Immobilienfinanzierung gesunken sind. Der Zins für eine Baufinanzierung mit einer Zinsbindung für 10 Jahre lag laut Dr. Klein im August 2023 bei etwa 3,63 Prozent, nach 3,47 Prozent im Mai und 3,3 Prozent im März (Quelle).
Diese Zinsentwicklungen sind insbesondere in einem Kontext relevant, in dem die Inflation und die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB) eine zentrale Rolle spielen. Im September 2023 wurde beispielsweise eine Inflationsrate von 4,5 Prozent verzeichnet, was einen Rückgang von 1,6 Prozentpunkten zum August darstellt und den niedrigsten Wert seit März 2022 markiert. Die EZB hat in dieser Periode die Leitzinsen mehrfach angepasst, um die Geldnachfrage zu reduzieren, die Geldmenge zu senken und somit das Preisniveau zeitverzögert zu verringern. Im September 2023 wurden der Hauptrefinanzierungssatz auf 4,5 Prozent und der Einlagenzins auf 4 Prozent angehoben.
In diesem sich ständig wandelnden finanziellen Umfeld bieten die aktualisierten Finanzierungskonditionen der KfW, die ab dem 16. Oktober 2023 gelten, eine wichtige und relevante Finanzierungsoption für Familien und Bauherren. Mit den neuen Konditionen, die erhöhte Einkommensgrenzen und angepasste maximale Kreditbeträge in verschiedenen Förderstufen beinhalten, stellt die KfW attraktive Möglichkeiten zur Finanzierung von Eigenheimen bereit, insbesondere unter Berücksichtigung von Aspekten nachhaltigen und klimafreundlichen Bauens.
Änderungen der Finanzierungskonditionen der KfW
Ab dem 16.10.2023 treten neue Finanzierungskonditionen der KfW in Kraft, die zukünftige Bauherren und Käufer von Eigenheimen insbesondere in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ betreffen. Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Änderungen und wie Sie davon profitieren können.
- Anpassung der Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind wird von 60.000 € auf 90.000 € angehoben. Für Familien mit mehr als einem Kind erhöht sich die Grenze weiterhin um 10.000 € pro zusätzlichem Kind.
- Maximale Kreditbeträge für „Klimafreundliches Wohngebäude“
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
- Maximale Kreditbeträge für „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
- Besonderheiten bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung
Für den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung wird die eigengenutzte Wohneinheit im Programm 300 beantragt. Die Einliegerwohnung muss separat über das Programm 297 (Vermietung) in einer separaten BzA (KfW-Antrag) beantragt werden.
- Aktuelle Zinskonditionen
- Programmnummer 300: 0,11% bei 25 Jahre Laufzeit (Stand: 01.09.2023)
- Programmnummer 297: 0,65% bei 25 Jahre Laufzeit (Stand: 01.09.2023)
Zusätzlich bietet das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) eine Förderung von bis zu 100.000 Euro für den Kauf oder Bau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen an. Dieses Programm ist gut mit anderen KfW-Förderprodukten kombinierbar und bietet flexible Laufzeiten sowie Zinsbindungen.
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