Mehrgenerationenhaus bauen 2026: Grundriss, Finanzierung, Barrierefreiheit

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Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Autor: Ever Energy Home – Massivhausbauer in Berlin-Brandenburg seit 2012

Wohnraum wird knapp, Pflege teuer, Kinderbetreuung anspruchsvoll. Ein Mehrgenerationenhaus (MGH) verbindet Generationen unter einem Dach – mit jeweils eigener Wohneinheit. Wir zeigen Grundrissideen, Finanzierungsmodelle und Pflichten.


Das Wichtigste in 30 Sekunden:
– 180–260 qm für 2-Parteien-Konzept typisch
– Gesamtkosten realistisch 750.000–1.100.000 € (Brandenburg, EH40 QNG, schlüsselfertig inkl. Grundstück) – aufteilbar auf zwei Generationen
– §7b EStG kombinierbar – aber nur, wenn die Einliegerwohnung als eigenständige Mieteinheit mit EH40-QNG-Standard und mind. 10 Jahren Vermietung an fremde Dritte (oder fremdübliche Miete an Angehörige) anerkannt wird
– KfW 297/298: zinsverbilligter Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit (zwei WE = bis 300.000 €)
– DIN 18040 für Barrierefreiheit Pflicht bei Einliegerwohnung für Angehörige
– Grundbuchliche Regelung zwingend


Warum Mehrgenerationenhaus?

  • Pflege im Alter zu Hause
  • Kinderbetreuung durch Großeltern
  • Wirtschaftliche Kostenverteilung
  • Familiäre Nähe ohne Enge
  • Energetisch effizienter als zwei Haushalte

Grundriss-Konzepte

Horizontale Teilung

  • Erdgeschoss: Eltern/Großeltern (barrierefrei)
  • Obergeschoss: Kinder-Familie
  • Treppenhaus intern oder außen

Vertikale Teilung

  • Halbhaus-Konzept
  • Jede Partei eigener Eingang
  • Doppelhaus-ähnlich

Einliegerwohnung

  • Haupthaus + separate Kleinwohnung
  • Eigener Eingang
  • Für Angehörige oder als Mieteinheit

Technische Ausstattung

Barrierefreiheit nach DIN 18040-2

  • Türbreite 90 cm
  • Schwellenfrei
  • Bodengleiche Dusche
  • Küche unterfahrbar
  • Elektrische Rollos / Jalousien

Siehe Fachartikel Barrierefrei bauen 2026.

Haustechnik

  • Zentrale Heizung (WP) mit zwei Wärmezählern
  • PV-Anlage gemeinsam genutzt
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Smart-Home-Aufteilung pro Einheit

Trennung

  • Schallschutz LEVEL III
  • Brandschutzwand
  • Eigene Elektroverteilung
  • Eigene Wasseruhren

Finanzierungsmodelle

Gemeinsame Finanzierung

  • Alle Parteien als Darlehensnehmer
  • Klärung Eigentumsverhältnisse
  • Risiko: Ausfall eines Partners

Erbbaurecht

  • Eltern behalten Grundstück
  • Kinder bauen Haus
  • Gute Lösung bei Alters-Eltern mit Grund aber ohne Baubudget

Einliegerwohnung als Mieteinheit

  • §7b EStG: 5 % Sonder-AfA über 4 Jahre – Voraussetzung sind EH40-QNG-Standard, max. 5.200 €/qm Baukosten und mindestens 10-jährige Vermietung an fremde Dritte (oder fremdüblich an Angehörige)
  • Bei Vermietung an nahe Angehörige mindestens 66 % der ortsüblichen Miete für vollen Werbungskostenabzug; sonst anteilige Aberkennung
  • Wichtig: Einliegerwohnung muss baulich abgeschlossene WE mit eigener Küche, eigenem Bad und eigenem Eingang sein – sonst kein §7b
  • §7 Abs. 5a EStG (5 % degressiv) gilt zusätzlich auf den vermieteten Anteil, der selbstgenutzte Anteil bleibt nicht abschreibungsfähig

KfW-Förderung

  • KfW 297/298 (EH40 QNG) gilt für Gesamthaus
  • Mehrere Wohneinheiten = höherer Kreditrahmen

Rechtliche Struktur

Grundbuchliche Regelung

  • Teilungserklärung nach WEG: zwei eigenständige Einheiten
  • Oder: Miteigentum mit Nutzungsvereinbarung
  • Oder: Elternteil als Alleinbesitzer, Überschreibung zu Lebzeiten

Notar unbedingt einbeziehen.

Nießbrauchsrecht

Für Großeltern, die weiterhin wohnen sollen, auch nach Schenkung.

Wohnrecht

Einfacher, aber weniger umfassend als Nießbrauch.

Kosten-Beispiel

Mehrgenerationenhaus 220 qm, Brandenburg
– Grundstück: 200.000 €
– Haus: 660.000 €
– Erschließung: 25.000 €
– Nebenkosten: 70.000 €
Gesamt: 955.000 €

Bei 4 Erwachsenen nutzbar: ~240.000 € pro Person.

Energie-Vorteile

Zentralheizung

Eine Wärmepumpe für 220 qm ist effizienter als zwei kleine.

Gemeinsame PV

  • 12–15 kWp auf großem Dach
  • Speicher 10–15 kWh
  • Eigenverbrauchsanteil 70 %

Lüftung

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung einmal zentral.

Siehe Fachartikel PV-Planung im Neubau 2026.

Pflege-Aspekte

Pflegekassen-Zuschuss

  • §40 SGB XI: bis 4.180 € je wohnumfeldverbessernde Maßnahme (Stand 2026); bei mehreren voneinander abgrenzbaren Maßnahmen sind mehrere Anträge möglich
  • Beispiele für eigenständige Maßnahmen: bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Hausnotruf-Vorbereitung
  • Pflegegrad mindestens 1 Voraussetzung
  • Antragstellung vor Baubeginn der Einzelmaßnahme

Hausnotruf

Bei älteren Angehörigen Pflicht. Siehe Fachartikel Hausnotruf im MGH.

Spätere Umnutzung

Auch wenn Großeltern ausziehen, bleibt Einheit als Mieteinheit verwendbar (Rendite §7b).

Grundrissbeispiele

Modell 120/100

  • EG 120 qm (barrierefrei, Großeltern)
  • OG 100 qm (Junge Familie)
  • Gemeinsame Terrasse

Modell 160/70

  • EG 160 qm (Junge Familie mit Kind)
  • Einliegerwohnung 70 qm (Großeltern)
  • Getrennte Eingänge

Modell 200 + 90 (Doppelhaus)

  • Linke Hälfte 200 qm (Familie)
  • Rechte Hälfte 90 qm (Einzelperson/Oma)
  • Gemeinsame Außenanlagen

Smart-Home und Generationen

  • Eltern-Notruf
  • Einzelne Alarm-Partitionen
  • Beleuchtungs-Automatik (Demenz-Schutz)
  • Abstellmelder bei Herd

Siehe Fachartikel Smart Home Sicherheit (Stadtritter) und Einbruchschutz für Senioren 2026.

Sicherheit

  • Eigene Alarmanlage oder ein System mit 2 Partitionen
  • Schlüsselmanagement klar regeln
  • Notruf-Button bei Pflegebedarf

Siehe Fachartikel Alarmanlage EFH/MFH.

Typische Fehler

  • Kein Vertrag zwischen Generationen
  • Kein Brandschutz
  • Keine Trennung der Nebenkosten
  • Privatsphäre nicht ausreichend
  • Spätere Umnutzung nicht mitgedacht

Lösung: Konzeptworkshop vor Planung

Ever Energy Home bietet einen Konzeptworkshop für MGH:
– Bedarfe klären
– Grundrissvarianten
– Finanzierungsmodell
– Rechtliche Beratung (Empfehlung Notar)
– Energie- und Technikplanung

Mid-Content-CTA: Sie planen ein Mehrgenerationenhaus? Ever Energy Home Beratung – individuelle Grundrisse, KfW, Barrierefreiheit.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein MGH wirtschaftlich?
Ja, bei klarer Vertragsbasis und Nutzung der Förderung.

Wie viele Wohneinheiten?
2 typisch, 3 möglich. Ab 3 WE gesonderte Gebäudeklasse.

Wer zahlt die Nebenkosten?
Über getrennte Zähler fair aufteilbar.

Können Großeltern später vermietet werden?
Ja, ideal für §7b-Modell.

Ist die Pflegekassen-Förderung einbaubar?
Ja, Maßnahmen für Großeltern direkt beim Bau realisieren.

Was bei Pflegefall?
Ambulanter Dienst, Hausnotruf, ggf. Umbau vorab einplanen.


→ MGH planen | → KfW 297/298 | → Barrierefrei bauen | → Hausnotruf für Senioren (HelpMeButton)

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